AGB für Beratungsleistungen

Stand: März 2026


1. Leistungsgegenstand

redbikini.com erbringt Beratungs- und Konzeptionsleistungen im Bereich digitale Strategien, E-Commerce und Systemarchitektur.

Gegenstand der Leistung ist die Analyse bestehender Strukturen sowie die Entwicklung von Konzepten, Strategien und Handlungsempfehlungen.

Eine operative Umsetzung (z. B. technische Entwicklung, Design oder Marketingmaßnahmen) ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.


2. Leistungsumfang und Abgrenzung

Die Leistung umfasst ausschließlich die im jeweiligen Projekt definierten Beratungs- und Konzeptionsinhalte.

Ergebnisse der Beratung sind insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Roadmaps, Struktur- und Prozessvorschläge.

Die Verantwortung für die Umsetzung sowie daraus resultierende Entscheidungen liegt beim Auftraggeber.


3. Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Pauschalhonorars.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung liegen nicht im Verantwortungsbereich von redbikini.com.


5. Haftung

redbikini.com haftet nicht für wirtschaftliche Entscheidungen oder deren Folgen, die auf Basis der erarbeiteten Konzepte getroffen werden.

Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Garantie für wirtschaftlichen Erfolg, technische Umsetzbarkeit im Einzelfall oder Marktakzeptanz.


6. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen der Leistung erstellten Konzepten und Dokumenten für eigene geschäftliche Zwecke.

Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, sofern sie der Umsetzung der im Projekt entwickelten Maßnahmen dient.


7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

Dies gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.


8. Förderprogramme (z. B. Hamburg Digital Check)

Sofern die Leistung im Rahmen eines Förderprogramms erfolgt, ist ausschließlich die im Förderrahmen definierte Beratungsleistung Gegenstand der Beauftragung.

Die Verantwortung für Antragstellung, Abwicklung und Nachweisführung gegenüber der Förderstelle liegt beim Auftraggeber.

Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt unabhängig von der Rechnungsstellung und berührt nicht die Zahlungspflicht des Auftraggebers.


9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.